Schwerpunkte

Betäubungsmittelgesetz / BtmG

Die Strafbarkeit von Betäubungsmitteldelikten/ Drogen ist im Betäubungsmittelgesetz (BtmG) geregelt. Hier geht es um die Strafbarkeit unter anderem von Besitz, Anbau, Handeltreiben, gewerbsmäßiges Handeltreiben mit Betäubungs­mitteln, Einfuhr und Handeltreiben nicht geringer Menge von Betäubungsmitteln. In der Praxis wird zwischen weichen und harten Betäubungsmitteln/ Drogen unterschieden. In diesem Rechtsgebiet sind unter anderem kompetentes Fachwissen bezüglich der Wirkstoffe und Wirkstoff­gutachten von Betäubungsmitteln erforderlich.

Zu den illegalen Betäubungsmitteln/ Drogen gehören u.a. Kokain, Marihuana, Haschisch, Heroin, LSD, Chrystal Meth, Ecstasy, sogenannte Designerdrogen wie „Badesalze und Kräutermischungen“.


Körperverletzungsdelikte

Die Strafbarkeit von Körperverletzungsdelikten ist in dem § 223 bis § 231 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt.
Hierunter fallen Handlungen wie zum Beispiel Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung und Schlägereien.

Oftmals ist es in der Praxis vor Gericht schwierig einen Tatnachweis zu erbringen und letztendlich jemanden zu verurteilen, denn das Strafgericht muss jeder tatbeteiligten und angeklagten Person einen konkreten Tatbeitrag nachweisen. Gelingt das der Staatsanwaltschaft nicht, ist der Angeklagte durch das Strafgericht im Zweifel  freizusprechen.


Rechtsmittel

Gegen Entscheidungen eines Strafgerichtes gibt es mehrere Möglichkeiten Rechtsmittel einzulegen, wenn man mit einem gerichtlichen Urteil nicht einverstanden ist. So kann man gegen Urteile, welche durch die Amtsgerichte ausgesprochen wurden, die Rechtsmittel der Berufung oder Revision einlegen.
Gegen Urteile von Strafkammern beim Landgericht kann man nur das Rechtsmittel der Revision einlegen.

Sämtliche Rechtsmittel gegen Urteile der Strafgerichte sind fristgebunden.
Inhaftierte Beschuldigte in der Untersuchungshaft (U-Haft)  haben die Möglichkeit gegen den erlassenen Haftbefehl das Rechtsmittel der mündlichen Haftprüfung oder schriftliche Haftbeschwerde einzulegen.


Sexualdelikte

Darunter fallen Delikte wie zum Beispiel sexueller Missbrauch, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder Verbreitung pornografischer Schriften.

Sexualdelikte sind ein heikles Thema in der Gesellschaft. Wichtig hierbei ist die professionelle Vorgehensweise eines guten Strafverteidigers nicht 

voreingenommen und wertneutral den Mandanten zu beraten und zu verteidigen.
Die Verurteilung wegen Sexualdelikten kann zu weitreichenden Konsequenzen im privaten als auch im beruflichen Bereich führen. Eine der Hauptaufgaben eines fachlich kompetenten Strafverteidigers liegt u.a. darin, dass eine öffentliche Hauptverhandlung vor Gericht vermieden wird.


Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist im Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Im Jugendstrafrecht sind viele Besonderheiten zu beachten. Einer der Hauptunterschiede zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht ist der Grundsatz, dass das Jugendstrafrecht vom Erziehungsgedanken geprägt ist. Das bedeutet, dass Jugendliche und Heranwachsende nicht primär bestraft werden sollen, sondern es wird bei Gericht - unter Hinzuziehung eines bei Gericht anwesenden Jugendgerichtshelfers- darüber verhandelt, wie auf die Jugendlichen und Heranwachsenden erzieherisch eingewirkt werden soll, damit diese keine weiteren Straftaten mehr in Zukunft begehen.

Hierzu stehen den Jugendrichtern zahlreiche Sanktionsmaßnahmen zur Verfügung, wie Erziehungsmaßregel (z.B. Weisungen und Auflagen), Zuchtmittel (z.B. Freizeitarrest) und Jugendstrafe (z.B. mit Bewährung).

Kapitaldelikte

Unter Kapitaldelikte fallen Mord, Totschlag, versuchter Mord und versuchter Totschlag. Kapitaldelikte werden vor der Schwurgerichtskammer am Landgericht angeklagt und verhandelt.

Mord verjährt nicht und wird für gewöhnlich mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe geahndet. Der gesetzliche Strafrahmen für Totschlag sieht eine Verurteilung nicht unter 5 Jahren Freiheitsstrafe vor.

Nach dem Strafgesetzbuch wir wegen Mord verurteilt, wer jemanden tötet und Mordmerkmale wie zum Beispiel Heimtücke oder Habgier  verwirklicht.
In der gängigen Praxis vor Gericht sind- neben dem Vorsatz- die Mordmerkmale oftmals Hauptangriffspunkte der Verteidigung. Der erfahrene Strafverteidiger wird das Gericht versuchen davon zu überzeugen, dass keine Mordmerkmale vorliegen.


Steuerstrafrecht

Delikte im Steuerstrafrecht sind unter anderem in den § 369 bis § 376 Abgabenordnung (AO) geregelt. Darunter fallen Delikte wie zum Beispiel Steuerhinterziehung und Schmuggel. Dabei können Steuerstrafdelikte sowohl die persönliche Privatperson als auch Unternehmen betreffen. Das Steuerstrafrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, wo die Finanzbehörden oftmals falsche Schätzungen erheben und somit auch manchmal falsche Steuerbescheide erlassen. 

In Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Kollegen und Steuerberatern ist es Aufgabe des Strafverteidigers die falschen - und oftmals zu hoch angesetzten -Schätzungen zu erkennen und dementsprechend die Verteidigung auszurichten

Vermögensdelikte

Unter Vermögensdelikte fallen Delikte wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Raub, schwerer Raub, Erpressung oder Untreue. Diese befinden sich im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches.

Diese Delikte haben unterschiedliche Voraussetzungen, um eine Strafbarkeit zu begründen. Je nach Verwirklichung der Qualifikationen können Geldstrafen bis hin zu langen Freiheitsstrafen durch die Gerichte  ausgesprochen werden.
Es ist wichtig, dass man hier frühzeitig verteidigt wird und die Weichen richtig legt.





 
 
 
 
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